Die Dezembersession wurde um einen Tag gekürzt. So hatten wir am Montag, 04. Dezember 2023 zum Tagesgeschäft noch Schulung betreffs Finanzausgleiches und Aufgaben- und Finanzreform 2018 und als Abschluss der Session das Advents Apéro, mit Kantonsratschor.

Doch nun zu den Geschäften, die grundsätzlich sehr ruhig und sachlich behandelt wurden. So waren unteranderem die Abgeltungen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Bereich der universalen Weiterbildung an Listenspitälern im Jahr 2014 ein Thema. Dort wurden aber in der Debatte mehrere Vermischungen gemacht, die unsere Regierungsrätin Michaela Tschuor klar und sachlich ausräumen konnte. Denn die dafür vorgesehenen Mittel sind bereits im Budget 2024 abgebildet und mussten nur noch durch den Rat freigegeben werden. Diese Finanzierung ist wichtig, in Anbetracht der fehlenden ärztlichen Versorgung.

Die Petition «Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen» fand in der Erarbeitung für die Empfehlung im Kantonsrat eine rege Diskussion, in der Staatspolitischen Kommission.

Aus Sicht der Staatspolitischen Kommission sind die Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche schockierend und es ist wichtig, dass die Fälle aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Einen direkten Zusammenhang der Missbrauchsfälle mit der Kirchensteuer für juristische Personen sieht die Kommission nicht. Die Kirchgemeinden nehmen im sozialen und kulturellen Bereich weiterhin wichtige Aufgaben wahr, die unabhängig von der Konfession – einer breiten Bevölkerung zugutekommen. Dazu gehören auch Leistungen zur Unterstützung von Jugendlichen und zur Förderung der Integration. Zudem unterhalten die Kirchen in öffentlichem Interesse wertvolle Kulturgüter, Gebäude und Anlagen. Wenn die Kirchgemeinden diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen würden, müssten die Leistungen sowie der Betrieb und Erhalt der Liegenschaften durch andere Organisationen erbracht und die Kosten auf andere Weise gedeckt werden. Aus Sicht der Kommission profitieren auch juristischen Personen von den sozialen und kulturellen Leistungen der Kirchen. Ihre Beteiligung an der Finanzierung der Leistungen ist deshalb gerechtfertigt.

Die Kommission lehnt eine kurzfristige Verfassungsänderung zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen zum jetzigen Zeitpunkt ab und sieht keinen Handlungsbedarf. Der Rat folgte somit der Kommission und nahm die Petition zur Kenntnis.

In verschiedenen Geschäften kommt immer wieder «der runde Tisch» zur Sprache. Sei es im öV – Angebot des Entwicklungsschwerpunkts Rothenburg, in der Anwendung des Raumplanungsrechts ausserhalb der Bauzone oder der Pflicht zur Sanierung von landwirtschaftlichen Produktionsstätten bei Umzonungen von Weilerzonen. Mit anderen Worten gibt es viele Sachgeschäfte, die Anstoss gaben, um interne Prozesse genauer anzugehen und mit allen Beteiligten gemeinsam nach verantwortungsvollen, konstruktiven – machbaren Lösungen zu suchen. Somit schliesse ich meine Eindrücke vom letzten Sessionstag im Jahr 2023 und wünsche eine lichtvolle und erfüllende Adventszeit!

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