Die Septembersession 2022 war gefüllt mit Botschaften zur ersten und zweiten Beratung.

Wichtige Richtwerte konnten in der ersten Lesung gesetzt werden im Auftrag der Universität Luzern. So soll das bestehende Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin ebenfalls zur Fakultät werden und mit einer neuen Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie das Fächerangebot abgerundet werden. Ja, die Humanwissenschaftliche Fakultät ist in Luzern auf gutem Weg!

Mit der Beratung der Botschaft 118 fand das Anliegen der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV für Heimbewohnerinnen und Bewohner einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Heimbewohnerinnen und Bewohner mit geringen finanziellen Mitteln konnten bis 2019 nur den Betrag von rund 140 Franken bei den Ergänzungsleistungen zur AHV anrechnen. Die Institutionen in der Stadt, Agglo und auf dem Land passten ihre Infrastrukturen und Dienstleistungen der Situation und den Bedürfnissen der Bewohnenden an. Die Aufenthaltstaxen stiegen an, doch der Betrag der Ergänzungsleistung blieb annährend unverändert. Immer mehr Heimbewohnende waren in der Folge auf Sozialhilfe ihrer Gemeinde angewiesen. Dies kritisierte das Gericht im Jahre 2020, sodass der Kanton Anpassungen vornehmen musste.

Eine befristete Anpassung definierten wir im Rat für die Jahre 2021 und 2022. Nun soll die Anpassung definitiv sein, mit entscheidenden Regelungen:

Die geltende Regelung zur Höhe der anrechenbare Heimtaxe wird weitergeführt. Die Pflegeheime haben neu das Recht, bei Eintritt ein Heimdepot zu erheben. Dabei werden die Gemeinden verpflichtet, eine subsidiäre Kostengutsprache zu sprechen, wenn die Person bei Eintritt dieses Depot nicht aufbringen kann. Ebenso erfolgt eine konstante Beobachtung der Aufenthaltskosten, welche die Entwicklungen der Heimtaxen transparent aufzeigen.

Die Regierung hat alle sechs Jahre einen Wirkungsbereich zur Existenzsicherung im Kanton Luzern zu erstellen. Es ist ein wichtiger Bericht, da er einerseits die Instrumente der Armutsbekämpfung und der Existenzsicherung von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen im Kanton Luzern aufzeigt. Andererseits wird die Wirkung, seit letztem Bericht im Jahr 2015, der getroffenen Massnahmen zur Reduktion der Schwelleneffekte analysiert. Es hat sich vieles in die richtige Richtung entwickelt. Doch stehen noch viele Handlungsfelder an, für den Zeitraum bis zum nächsten Wirkungsbericht 2027. So in den Bereichen Steuern, individuellen Prämienverbilligung und familienergänzenden Kinderbetreuung.

Der Sessionstag war reich bestückt. Ich lade euch ein, auch mal online (www.lu.ch) dabei zu sein😊.

Eure Die Mitte Kantonsräten

Gerda Jung

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