Nach fast zwei Jahren Gastrecht in der Allmend Luzern und Stadthalle Sursee, durften wir an den vergangenen Sessionstagen zurück in den Kantonsratssaal Luzern zur Debatte vieler wegweisenden Geschäfte.

Ja, es war ein «nach Hause» kommen. Trotz den geringen Sitzplatzverhältnissen; gerade der Laptop und das Natel können brauchbar platziert werden. Viele Wege konnten jedoch gestrafft werden, ja sie sind wesentlich kürzer. Ich schätze die gewohnte Umgebung im KR – Saal sehr, obwohl ich zu Beginn mit etwas Wehmut und Respekt am vergangenen Montagmorgen nach Luzern reiste.

Die Themen versprachen lebendige Sessionstage. Der B 94 – Planungsbericht über die tertiäre Bildung im Kanton Luzern wurde intensiv beraten und wichtige Schwerpunkte gesetzt. 14 Anträge aus der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) und von Kantonsräten, wurden behandelt und grossmehrheitlich gutgeheissen. So wurde z.B. der Fachkräftemangel flächendeckend skizziert. Der Fachkräftemangel, insbesondere im technischen/digitalen aber auch im pflegerischen Bereich machen deutlich, es braucht intensivere Bemühungen für die Berufsbildung! Auch ist es wichtig, dass die Bemühung für stärkere Kooperationen / Vernetzungen, inhaltlich aber auch finanziell vom Kanton im Hochschule- und Berufsbildungsbereich gestärkt wird. Umso das Entwicklungspotenzial qualitativ zu stärken. Erstaunlich war, dass dieser Bericht nur zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. War er in manchen Teilen zu wenig klar und verbindlich.

Die frühere CVP Luzern reichte im Jahr 2019 die Pflege- und Betreuungsinitiative ein. Die Initiative forderte die Anerkennung für die vielen freiwilligen Stunden von Angehörigen bei pflegebedürftigen Angehörigen. Da dieses Anliegen nicht über die Steuern eine Lösung fand, stellte die Regierung den Antrag der Fristverlängerung, bis im November 2022. Die Lösung im Gegenvorschlag, soll auf der Subsidiären Basis gefunden werden und Allen zugutekommen, die dieses grosse Engagement erfüllen.

Die von der Regierung geplanten Leistungsanpassungen im neu zu bauenden Spital Wolhusen, löste eine enorme Verunsicherung in der Bevölkerung, der Politik und den ambulanten Anbietern (Hausärzte und Spitex) aus. Die Motion 658 von Steiner Bernhard «über die medizinische Grundversorgung in der Luzerner Spitallandschaft» wollte das ganze Leistungsangebot, wie es heute ist, mit einem Gesetz klären und klar definier verankern. Die Gesundheitsversorgung ist in einem enormen Wandel ausgesetzt. So dass ein Gesetz die medizinische Entwicklung im ambulanten und stationären Bereich hemmen und bremsen würde. Durch die grosse Einwirkung Der Mitte, fand der Rat die Lösung, dass die Regierung beauftragt wird, eine Gesetzesrevision in der Spitalversorgung zu fordern, der die Leistungsangebote in den Regionalspitälern formuliert. D.h. keine gesetzliche Verankerung, sondern die Leistungsaufträge /Angebote werden in Zukunft vom Parlament genehmigt, im Sinne des öffentlichen Interessens. Das Geschäft wurde durch sage und schreibe 29 Wortmeldungen behandelt. Dies war wichtig, denn die Spitalversorgung beinhaltet auch die Grundversorgung und dies ist ein wichtiger Lebensnerv jedes einzelnen!!

Im Wissen, dass der Kanton Luzern eine gut funktionierende Gesundheitsversorgung lebt und ständig weiterentwickelt, wünsche ich euch allen schöne Frühlingstage

Eure Die Mitte Kantonsräten

Gerda Jung

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