Bei der Einführung der AHV 1948 finanzierten 6,5 erwerbstätige Personen 1 Rentner /-in. Im Jahr 2020 waren es 3,2 und gemäß Prognosen werden es im Jahr 2030 2,6 Arbeitnehmende sein, welche einer pensionierten Person die AHV finanzieren müssen.

Jedoch war seit 1995 keine einzige Reform mehr mehrheitsfähig. Und so schauen wir schon seit Jahren zu, wie eines unserer wichtigsten Sozialwerke der Schweiz in Schieflage gerät. Jedoch wird auch die aktuelle so nötige Reform wieder bekämpft und das mit Argumenten, die mir nicht schlüssig sind. Denn für die Frauen ist die AHV21 sehr gerecht. Durch die Anpassung des Rentenalters wird nicht die Gleichstellung in der 1. Säule der Altersvorsorge hergestellt, sondern die Frauen von den betroffenen Übergangsjahrgängen erhalten lebenslänglich eine höhere AHV-Rente! Mit der AHV21 wird somit nicht nur Gleichberechtigung geschaffen, sondern wir bieten auch den aktuellen AHV-Bezügern eine Sicherheit, dass dieses wichtige Sozialwerk keinen Schiffbruch erleidet. So bin ich überzeugt, dass uns die vorliegende Reform Entspannung und Luft für weitere wichtige Entwicklungsschritte (z.B.2. Säule) in der Vorsorge gibt. Ich stimme klar 2x Ja zur AHV21.

Gerda Jung, Sozialvorsteherin und Kantonsrätin, Die Mitte Hildisrieden

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