Mit viel Herbstsonne im Herzen, aber auch mit einem anderen Bewusstsein, schreibe ich euch ein paar Zeilen zu meinem Wirken im Kantonsrat Luzern. Ja, die Herausforderungen von Corona haben auch vor mir nicht Halt gemacht. Wir tagen immer noch in der Messehalle Luzern, halten den vorgegebenen Abstand ein, tragen Masken bis zum Sitzplatz, stehe auf für die Abstimmungen (die elektronische Abstimmungsanlage wird uns evtl. im zukünftigen Tagungsort Sursee installiert), marschieren für die Voten zu Postulaten, Motionen, Anfragen oder Stellungnahmen zu Botschaften zum Rednerpult und geniessen die Abwechslung beim Mittagessen bei 2 Meter Abstand! Kurzum, der Ratsalltag ist lebendig und ergiebig.

Inzwischen konnten wir auch wieder einige Geschäfte, die im Kern durch meine Kommissionsarbeit (GASK) erarbeitet wurden, unter Dach und Fach bringen. Das Gesundheitsgesetz mit den Themen «Bewilligungswesen und Aufsicht», «Mobile Palliativ Care» und «Auskunftsrecht an die Strafuntersuchungsbehörden», konnte in der Septembersession verabschiedet werden. Damit steht meinem grossen Anliegen, dem «Mobilen Palliative Care» nichts mehr in Wege.

Palliative Care drückt eine umfassende Fürsorge professioneller Helfer aus, die sich um unheilbar erkrankte Menschen mit einem lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Leiden annehmen. Palliative Care steht aber auch für die Fürsorge gegenüber hochbetagten Sterbenden, bei denen keine Erkrankung im Vordergrund steht und schließt die Fürsorge für Angehörigen mit ein. Palliativ Care ist auch in unserer Gegend präsent: in der Spitex Sempach und Umgebung (Hildisrieden ist dabei angeschlossen), in den umliegenden Heimbetrieben und in einigen Freiwilligenarbeiten (z.B. «Bsuech» Sempach) gehört palliative Carte zum Alltag. Die Mobile Palliative Care soll nun all diese Organisationen mit Fachwissen und mit grossem Erfahrungsschatz unterstützen.

Ein weiteres kantonsrätliches Geschäft war die Erhöhung der EL (Ergänzungsleistung für Heimbewohner), welche aufgrund einem Bundesgerichtsentscheid erforderlich war. Rückwirkend per 01.01.2020 musste der Kantonsrat Luzern eine Erhöhung von CHF 141.00 auf CHF 169.00 bewirken. Das Ganze ist nicht ohne. Denn die Bezahler der EL sind seit der Revision des AFP’s 2018 (Aufgaben- und Finanzplan Kt. Luzern) die Gemeinden. D.h., der kurzfristige Entscheid wurde den Gemeinden «aufgebürdet». Obwohl, zur Bereinigung des Anliegens arbeite der VLG (Verband der Gemeinden), Curaviva (Verband der Heime) und die Regierung zusammen. Der Kanton und die Stadt Luzern bewirken durch eine Übergangszahlung mit, dass die Gemeinden erst ab 2021 mit den Kosten voll konfrontiert werden. Gleichwohl, das ist eine Herausforderung für alle Gemeinden! Auch ist das Gefälle der Taxordnung der Heime von Stadt, Agglomeration und Land sehr verschieden. Man bedenke, dass auf dem Land Taxen ab CHF 135.00 verrechnet werden, in die Stadtregion bis CHF 180.00. Das macht die ganze Sache auch nicht einfacher.

Die Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes, die voll im Gang ist. Die Verschiebung des Stichtages auf den 01. November des Vorjahres ist dabei sehr wichtig. Denn nur so kann die Berechnung (nach Bekanntgabe der neuen Krankenkassentarife) und schlussendlich die Auszahlung korrekt erfolgen. Die Berechnung der Prämienverbilligung soll an die Regelung von der EL (das geänderte Gesetz über die Ergänzungsleistung des Bundes) Anzupassungen macht grossen Sinn und gibt Klarheit.

Auch sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die zuständige Dienststelle dem Sozialversicherungszentrum WAS unkompliziert Meldung machen kann über die Grenzgänger Bewilligungen. Der Direktauszahlung zwischen Krankenkasse und dem WAS soll detailliert geregelt werden und zu aller Letzt sollen gesetzliche Regelungen die Auszahlung der heutigen Praxis in der Prämienverbilligungs-Auszahlung definieren.

Fazit: Die Teilrevision verfeinert, optimiert und schafft Klarheiten in den Prozessen der Prämienverbilligung, damit die Bezüger und die zuständigen Stellen effizienter und klarer arbeiten können. Mein eingereichtes und gutgeheissenes Postulat zu «Schwelleneffekt – Arbeit muss sich lohnen» und zur Heiratsstrafe in der Prämienverbilligung, wird dann in Verbindung mit dem geforderten Wirkungsbericht 2021 bereinigt.

Neben den Themen in «Gesundheit und Sozialen» berät der Rat natürlich noch allerhand andere Geschäft. Schaut dazu auf die Homepage des Kantons (www.lu.ch/kr/sessionen)

Aus tiefen Herzen wünsche ich euch allen ganz schöne Adventstage. Sie wird so, wie ihr sie gestaltet. Durch die aktuellen Umstände anders, als all die vergangenen Jahre – doch mit einer hohen Qualität, die von jedem einzelne geprägt ist 😉! Nutzen wir die spezielle Zeit und erschaffen uns dabei neue kreative Ideen!

Eure Kantonsrätin Gerda Jung

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