Die Session nach der Session…………….. 19. September 2017

Nach den antragsgeballten Sessionstagen der letzten Woche, bei denen das Budget 2017 noch einmal in alle Tiefe diskutiert und schlussendlich verabschiedet  wurde, und jeder Kantonsrat und Regierungsrat gestärkt vom Fraktionsausflug anwesend war, lagen für den einen Tag noch verschiedenste Botschaften und dringende Vorstösse dem Rat vor. Ich war gespannt, wie sich der 3. Tag der Septembersession entwickelt.

Sachgeschäfte, die zum Ziele führten

Die Botschaft B83 Offenlegung der Entschädigung für die Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung, heizte zu Beginn die Gemüter an. Es zeigten sich nach kurzem Eintreten die Emotionen. Grundsätzlich, so wie es die Botschaft verlangt, macht es Sinn, wenn Richtwerte der Entlöhnung bekannt sind. Doch der von gewissen Politkern geforderte offene Einblick über Sozialleistungen, Ausweis von Zusatzaufgaben, etc. würde das Fass zum Überlaufen bringen. Was wiederum den Grundsatz «Verringerung der Bürokratie» nicht unterstützt und auf zwischenmenschlicher Ebene viel Eifersucht, Zwist und Missgunst schüren könnte. Der Rat sagte klar JA mit 106 Stimmen und NEIN mit 6 Stimmen, zur 1. Lesung der Botschaft.

Für uns alle ein tragendes Element der Sicherheit, zeigte sich die Botschaft B 74 Aktualisierung des Polizeirechts. Es geht uns alle an. In diesem Sinne wurden unter anderem die Schaffung der Polizeiassistenz und die Kostenübernahme ab Beginn der Gewaltausübung und der Anteil der Kostenübernahme der beteiligten Personen definiert.

Die Schaffung der Polizeiassistenz ist eine wichtige Entwicklung unserer Zeit. Sicherheit zu erfahren ist ein Grundbedürfnis von uns allen. Doch wie weit darf und kann die Polizeiassistenz mit der Schusswaffe ausgestattet werden? Es ist klar, dass die Assistenz mit Schusswaffen ausgestattet werden soll und dabei die gleiche Ausbildung «Handhabung mit Schusswaffen» erfährt, analog der Polizei. Dies gibt den Assistenten wie uns die geforderte Sicherheit.

Kurz und klar wurden weitere Gesetzesanpassungen in der 1. Lesung diskutiert und verabschiedet. So die Zweckbindung der Erträge der Kirchensteuer juristischer Personen, die Organisatorische Anpassung im Gymnasialbereich und die Neureglung von Zuständigkeiten im Strassen-, Umwelt- und Gewässerschutzrecht.

Fazit

Nach den emotionalen, happigen und langwierigen Budget 17 – Diskussionen, der vergangenen Woche, war es für mich am vergangenen Montag wieder lustvoller aktiv im Rat teil zu nehmen. Ja, konstruktiv und konsensfindend konnten viele Sachgeschäften erledigt werden für die Überführung in die 2. Lesung oder die Verabschiedung zur Umsetzung.

Euch liebe Leserinne und Leser wünsche ich nun eine farbenfrohe Herbstzeit

Eure CVP Kantonsrätin

Gerda Jung

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